Donnerstag, 30. Juli 2009

Erfolgreiche Protestaktion vor dem Jugendhilfeausschuß

Am Nachmittag des 6.8 trafen sich über einhundert Kinder, Jugendliche, Sozialarbeiter und andere Betroffene vor dem Stadthaus in Mitte, um gegen die Kürzungspläne im Kinder- und Jugendbereich zu protestieren. Mit zahlreichen selbstgemalten Schildern, Transparenten und Sprechchören zeigten die Betroffenen ihren Unmut gegenüber den geplanten Kürzungen in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Schilder und Banner mit mit Slogans wie: "Kein Abbau von Kinder- und Jugendeinrichtungen", Hier ruht die Jugend-arbeit", "Warum soll ich euch wählen?", "ASP muss bleiben!", "Hände weg von unseren Clubs" oder "Wir brauchen den Schulgarten Moabit" zierten das Bild der Aktion. Besonders lautstark machten sich Kinder aus Moabit mit dem Sprechchor "Rettet den Schulgarten Moabit!" auf Ihre Situation aufmerksam.
Gekommen waren auch Gruppen aus der JFE International, JFE Koloniestrasse, der Weddinger Kinderfarm, dem Kinderhaus am Mauerpark, dem Weinmeisterhaus und anderer Kinder- und Jugendfreitzeiteinrichtungen, sowie Leute aus Friedrichshain-Kreuzberg.

Einige dutzend Protestierende zogen zu Beginn der JHA-Sitzung in den BVV-Saal und verfolgten die Sitzung. Einige Vertreter des Weinmeisterhauses, das geschlossen werden soll, hielten kurze Reden. Nach diesem kräftigen Auftakt gilt es die Proteste zu verstärken und über Bezirksgrenzen auszuweiten. Die nächste Möglichkeit ist die JHA-Sitzung am 3. September in der Parochialstrasse.

Auf der Sitzung des JHA wurde auch ein Antrag angenommen, der die Frage der Kinder- und Jugendarbeit auch rechtlich in einem interessanten Licht erscheinen lässt.

Einige Bilder von der Aktion finden sich hier.



Dienstag, 28. Juli 2009

Die LINKE im Bundestag und in Berlin – ein Sinneswandel?

Im Juni 2008 gab die Linke-Fraktion im Bundestag eine Pressemitteilung heraus, in der einige interessante Punkte stehen. So zum Beispiel die Forderung nach einem Schwerpunktprogramm zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von 150 Millionen € jährlich.

Wenn man nun aber daran denkt, dass Rainer-Maria Fritsch ebenfalls Mitglied der Partei Die LINKE ist, kann man schon ins Grübeln kommen. Fritsch hat schon vor einigen Jahren im Bezirk Lichtenberg den Rasenmäher angeworfen, und viele Jugendfreizeiteinrichtungen niedergemäht. Und heute nun will er im Bezirk Mitte nochmal eins drauflegen. Da stellt sich doch die Frage, ob der Mann in der richtigen Partei ist!




Montag, 27. Juli 2009

Kreative Aktion am JFE International

Die ersten kreativen Aktionen in Mitte sind angelaufen.
Hier einige Bilder vom JFE International






















Aktion 'Stopp Steine'

Die mit Kinder- und Jugendbeteiligung in Mitte befassten Einrichtungen wollen für den September (z.B. für die BVV-Sitzung) eine Aktion umsetzen, die sichtbar machen soll, was für die Kinder und Jugendlichen aus ihrer Sicht wegbricht, wenn ihre Einrichtung geschlossen werden würde. Diese Aussagen sollen als 'Stopp Steine' (auf Schuhkartons geklebte Aussagen) den Weg z.B. in den BVV-Saal (alternativ auch Jugendhilfeausschusssitzung ...) pflastern. Wenn wir sehr viele "Stopp Steine" zusammen bekommen, könnte noch zusätzlich eine 'Motzmauer' aus Schuhkartons entstehen. Wir bitten euch, mit euren Kindern und Jugendlichen Aussagen zu der Frage 'Was wäre, wenn unsere Einrichtung geschlossen werden würde?' zu sammeln und auf die beigefügte Kopiervorlage aufzuschreiben. Je eine Aussage auf eine Stopp Steinvorlage. Bitte mit dickem Stift schreiben, damit es auch im Vorbeigehen gut lesbar ist. Angesprochen sind nicht nur Einrichtungen die von Schließung bedroht sind, sondern alle Einrichtungen in Mitte, um zu zeigen, dass dieses Thema alle in Mitte angeht. Die ausgefüllten Vorlagen bitte bis Ende August an den Moabiter Ratschlag (Katharina Homann) zurück schicken. Wir würden dann ein gemeinsames Aufkleben auf Schuhkartons vor Ort organisieren.

Moabiter Ratschlag e.V.
Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendbeteiligung Mitte
Katharina Homann
Rostocker Str. 32
10553 Berlin
Tel: 030-390812-19
katharina.homann@moabiter-ratschlag.de
www.moabiter-ratschlag.de


Lasst uns nicht im Stich!

Jennifer Kulik

Sommerferien-schon nach der ersten Woche sind viele Schüler von all der Freizeit recht ermattet, Berlin kommt dank S-Bahn nur schleppend voran, und auch im Bundestag weht der Wind stiller, weil viele Politiker im Urlaub sind. Doch nach der Ruhe kommt der Sturm, und den bereiten die Bezirke gerade vor.

Sie planen in ihrer finanziellen Not, öffentliche Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger abzugeben. Der Impuls kam von einem aktuellen Gutachten einer Unternehmens-beratungsfirma, die herausfand, dass das Betreiben von Jugendclubs durch die öffentliche Hand nicht effizient ist. Freie Träger könnten kostengünstiger arbeiten. Nachdem die Mitarbeiter der Jugendclubs lange nicht über die Pläne informiert wurden, ging nun berlinweit ein Brief bei den meisten Einrichtungen ein, in dem die Bezirksstadträte und Jugendamtsdirektoren erklären, dass das Betreiben von Jugendfreizeiteinrichtungen keine Kernaufgabe des Jugendamtes sei und daher nach und nach an die Träger der freien Jugendhilfe übertragen werde.

Keine Kernaufgabe? Es darf nicht sein, dass sich der Staat seiner Verantwortung gegenüber der Jugend entzieht. Geht die Erziehungsarbeit vollständig in private Hand über, drohen viele Freizeitangebote, kostenpflichtig zu werden. Einige Einrichtungen werden über kurz oder lang wegen fehlender Mittel schließen müssen, denn die Jugendämter haben nicht die Pflicht, die freien Träger zu finanzieren. Die Erziehung von Jugendlichen ist eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Der Staat darf diese nicht aus der Hand geben und sie finanzschwachen und personalarmen privaten Betreibern überlassen.

Vielleicht erschließt sich für eine Unternehmensberatungsfirma nicht, dass man Nutzen nicht nur anhand von Geld messen kann. Staatliche Jugendclubs tragen maßgeblich zur Verbesserung unserer Gesellschaft bei und fangen die Erziehungsarbeit auf, die in Elternhaus und Schule zu kurz kommt. Wenn man hier investiert, kann man an anderer Stelle sparen! Etwa bei der Finanzierung von Schulfächern zur Drogenprävention, wie sie die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing momentan einrichten will. Es ist grotesk, dass der Staat aus fehlendemVerantwortungsbewusstsein an der Jugend spart und dann Geld dafür ausgeben will, um die Konsequenzen auszubügeln, die sich daraus ergeben.


Sonntag, 26. Juli 2009

Offener Brief von ver.di an Senator Zöllner





Reaktion von ver.di auf die Studie zur "Zukunft von Jugendämtern"
der Beratungsfirma Steria Mummert Consulting. Eine Pressemitteilung zu der
Studie findet sich hier.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Kürzungen in Mitte

Seitens des Bezirksamts Mitte gibt es mittlerweile konkrete Überlegungen, wie und was im Bereich der Jugendarbeit eingespart werden kann und in welchen Rahmen Jugendfreizeiteinrichtungen aus kommunaler Hand gegeben werden können.

Wedding

Für Wedding Bereich Parkviertel gibt es Planungen, im Leistungsbereich §11 etwa 420.000 € einzusparen. Erreicht werden soll diese Summe durch die Schließung des Schillertreffs und einer Personalreduzierung in der JFE Edinburger Strasse um 0,75 Stellen.

Damit würde der Versorgungsgrad im Bereich Parkviertel (Bezirksregion 41) von 31% - 248 Plätze auf 23% - 168 Plätze zusammen geschrumpft werden.

Weiter geht’s im Wedding-Zentrum, das Haus der Jugend soll an einen freien Träger gegeben werden und 2 Erzieherstellen reduziert werden.

Das Telux soll ebenfalls aus kommunaler Hand an einen freien Träger gegeben werden, gedacht wird an die Weddinger Kinderfarm. Damit verbunden die Reduzierung der Personalkosten um eine Leiterinnenstelle, damit Kürzung der vorhandenen Angebots- und Betreuungsleistung.

In der Jugendfreizeiteinrichtung Lynarstrasse soll das kommunale Angebot aufgegeben werden und an den freien Träger Julateg übergehen, damit sollen 1,5 Stellen eingespart werden.

Die Projekte Palästina Jugendclub und AWO LeLeKi sollen komplett gestrichen werden.

Das A13 soll an die Erika-Mann-GS verlagert werden, einhergehend mit der Streichung von 1,5.

Sollten diese Planungen Realität werden, würde der Versorgungsgrad von derzeit 48% - 651 Plätze auf 36% - 498 Plätze fallen.

Region 1

Hier gibt es Überlegungen, 458.000 wegzusparen.

Die Aufgabe des Kult, verbunden mit einem Trägerwechsel soll 20.000 € bringen, dadurch entfällt eine halbe Stelle, die Jugendfreizeiteinrichtung Schwedter Strasse soll als Leuchtturm konzipiert werden.

Durch die Schließung der Grips-Schule soll die schulbezogene Arbeit gestrichen werden, das würde 65.000 € einsparen. Weitere Kürzungen und die Konzentration auf die JFE Kluckstrasse als sogenannter Leuchtturm soll weitere 38.000 € einbringen.

Im Bereich des Regierungsviertel soll das Ikarus an einen freien Träger übertragen werden, verbunden mit der Streichung von 1,5 Stellen. Zum Werk 9 gibt es anscheinend noch keine konkreteren Überlegungen.

Im Bereich des Alexanderplatzes soll das International geschlossen werden mit der Option 55.000 € einzusparen. Das Weinmeisterhaus soll verlegt oder geschlossen werden. Das C29 soll an den feien Träger SPI gehen. Dem ACUD-Mädchenclub soll die Unterstützung in Höhe von 55.000 € gestrichen werde. 32.000 € sollen durch die Streichung des Alexanderplatz-Managements eingespart werde.

Moabit

Für Moabit gibt es Überlegungen, in bezug auf den Leistungsbereich §11 453.000 € einzusparen.

Im Bereich Moabit-West sollen folgende Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten bleiben:

Haus der Kinder- und Jugendarbeit

B8 Berlichingerstrasse

Mädchenkulturtreff Dünja

Pädagogisch betreuter Spielplatz Ottopark

Wolfgang-Scheunemann-Haus

in wie weit in den genannten Einrichtungen an Personalkosten gespart werden soll wurde noch nicht überlegt.

Im Bereich Moabit-Ost sollen folgende Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten oder „neugegründet“ werden:

Turmstrasse 86 (ehemalige Breitscheid-Oberschule)

Paulstrasse (Mitnutzung von Räumen der Moabiter Grundschule)

Moabiter Kinderhof

Die Versorgungslage würde nach dieser Planung in Moabit-West bei 42% - 344 Plätze und in Moabit-Ost bei 47,7% - 436 Plätze liegen.

Desweiteren sollen Jfe Schönwalder Strasse (unter Abgabe der Räume an einen Kitaeigenbetrieb und den Anschluß an die Theodor-Plevier-Oberschule) sowie das Spielmobil geschlossen werden.

Desweiteren sollen die Jugendfreizeiteinrichtungen Koloniestrasse und Hussitenstrasse als „Leuchttürme“ ausgebaut werden, das ASP „Humboldthain“ soll als heimlicher Leuchtturm geführt werden.

Zudem sind nicht nur die kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen betroffen, bei den freien Trägern sollen 800.000 € an Zuschüssen eingespart werden.

Das sind die Überlegungen, bzw. Vorschläge, die im Bezirksamt Mitte kursieren.

Dienstag, 21. Juli 2009

Mitteilung des Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Im folgenden dokumentieren wir ein Schreiben, das vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Abt. Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement Bezirksstadträtin und Jugendamtsdirektor an Jugendeinrichtungen verschickt wurde.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Jugendfreizeiteinrichtungen

Pädagogische Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Regionalleitungen


Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in den Freizeiteinrichtungen
sehr geehrte pädagogische Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
sehr geehrte Regionalleitungen,

viel wird zur Zeit spekuliert, gerätselt, vermutet und gemutmaßt, wie die Zukunft der kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen aussieht. Wir möchten versuchen Sie darüber zu informieren, woran zur Zeit überlegt und gearbeitet wird und was die maßgeblichen Ursachen hierfür sind.

Auslöser für die Strategieüberlegungen in allen Bezirken sind fachlich, politisch und finanziell bestimmt. Fachlich ist die Arbeit in den kommunalen Freizeiteinrichtungen geprägt von einer zurückgehenden und immer älter werdenden Personalstruktur. Dies führt zu Einbußen in der Qualität, weil nicht mehr alle Aufgaben mit dem dafür erforderlichen Personal erledigt und kontinuierlich wahr genommen werden können. Politisch gilt die Grundüberzeugung, dass langfristig durch die Verwaltung nur noch die Kernaufgaben erledigt werden sollen. Zu diesen Kernaufgabenzählen insbesondere die hoheitlichen Aufgaben, die Leistungsbereiche und die Gewährleistungsverpflichtung für die Angebote in den Aufgabenfeldern des SGB VIII.

Die Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe hat sich in unserem Bezirk bewährt. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die gute Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe. Die Angebote sind keinesfalls schlechter als die der kommunalen Träger. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist die Wahrnehmung der Aufgaben ohne die freie Jugendhilfe nicht mehr denkbar und der Bereich der Kindertagesstätten hatte im Rahmen der berlinweiten Übertragung vorgemacht, wie eine gute und sinnvolle Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe gestaltet werden kann.

Wir sehen nun die Planungen und Gedanken in unserem Jugendamt aus? Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen und es deutlich zu sagen: es wird auch weiterhin zu Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an die Träger der freien Jugendhilfe kommen. Übertragungen, Kooperationen und Betriebsübergänge sind die drei möglichen Varianten, die infrage kommen. Vorraussetzung für gelungene Übertragungen nach welchem Modell auch immer, ist eine sichere und auskömmliche Finanzierung und eine personalverträgliche Planung.

Unter einer personalverträglichen Planung verstehen wir den Versuch, Personalüberhang zu vermeiden. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass das Personal von unter- ausgestatteten Einrichtungen zusammengezogen wird und damit eine Einrichtung arbeitsfähig erhalten bleibt und eine andere ohne Personal übertragen werden kann. Die größtmögliche Zufriedenheit bei der größtmöglichen Anzahl von Beschäftigtensoll so erreicht werden.

Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg bedeutet das daher, dass alle Standorte erhalten werden sollen, um die flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten. Die Standorte sollen personell so ausgestattet sein, dass die benötigte Angebotsstruktur umgesetzt werden kann. So enstehen ausreichend Angebotsstunden (Mengen), die in der Budgetierung die weitere Finanzierung sichern. Das Betreiben von Jugendfreizeiteinrichtungen ist keine Kernaufgabe des Jugendamtes und wird daher nach und nach an die Träger der freien Jugendhilfe übertragen werden. Dabei werden wir darauf achten, dass in Tempelhof-Schöneberg auf Personalüberhang verzichtet werden kann, solange dies finanziell für den Bezirk durchführbar ist. In der Konsequenz bedeutet dies auch, dass frei werdene Stellen in Jugendfreizeiteinrichtungen nicht wieder besetzt werden.

Für das Jahr 2010 werden wir folgenden Weg einschlagen: Es wird keine KW-Vermerke bei den Berufsgruppen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher geben. Entschieden ist die Ausweitung des Kooperationsvertrages im PallasT und die Übertragung der Froben 27. Die sich daraus ergebenen Personalveränderungen werden im Rahmen von Personalentwicklungsgesprächen mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen direkt geklärt.

Für 2011sind bisher keine Entscheidungen zur Veränderung der Trägerschaft von Jugendfreizeiteinrichtungen. Allerdings müssen auch in diesem Betrieb noch Einsparungen vorgenonnen werden. Die Diskussionen hierzu werden im 1. Halbjahr 2010 geführt, dann werden auch die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Wir werden Sie weiterhin über den Planungsverlauf unterrichten und wo immer möglich in den Prozess einbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Schöttler Wolfgang Mohna




Schreiben wie dieses sollen auch in anderen Bezirken versendet worden sein, da lässt sich erahnen, das sämtliche Jugendfreizeiteinrichtungen berlinweit aus kommunaler Hand gegeben werden sollen.

Abschlussbericht "Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes" vorgelegt

Expertise schlägt Optimierung der Strukturen in den bezirklichen Jugendämtern vor

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat Experten beauftragt, Vorschläge zur Optimierung der Arbeit und zur Verbesserung der Personalsituation der bezirklichen Jugendämter zu erarbeiten. Der 300 Seiten umfassende Abschlussbericht der Steria Mummert Consulting ist heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Im Abschlussbericht empfehlen die Experten, einheitliche Verwaltungsstrukturen in den bezirklichen Jugendämtern zu schaffen und haben ein Modell eines Musterjugendamtes vorgelegt, das in regionalisierten Strukturen arbeitet. Der Bericht wird nunmehr im Senat und mit den Bezirken geprüft und bewertet. Erst danach werden Schlussfolgerungen bezüglich der Umsetzung der Vorschläge gezogen.

Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Familie, Claudia Zinke: „Mit der Einführung der Sozialraumorientierung im Jahr 2004 begann eine tiefgreifende Reform der Jugendhilfe in Berlin. In deren Folge haben sich die Strukturen der Jugendhilfe und die Organisation der Jugendämter geändert. Standards für die Personalausstattung der nunmehr sozialräumlich arbeitenden Jugendämter gab es bis dahin nicht. Diese Lücke musste geschlossen werden. Der Bericht macht deutlich, dass und wie die Arbeit der Jugendämter durch organisatorische Maßnahmen deutlich verbessert werden kann. Wir haben heute das Gespräch mit den Bezirken über Schlussfolgerungen aus dem Bericht aufgenommen.“

Die Experten haben auch die konkrete Arbeitssituation der Fachkräfte in den Jugendämtern beleuchtet. Vor dem Hintergrund anhaltender Überlastungsklagen haben sie Belastungsfaktoren identifiziert, die durch gezielte Maßnahmen zur Optimierung der Steuerung und Organisation der Jugendämter beseitigt werden können:

· So soll ein fortschreibungsfähiges Personalbemessungsmodell zukünftig eine sach- und fachgerechte Personalausstattung der Jugendämter ermöglichen.

· Die Fachkräfte der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste beispielsweise sollen durch die Einführung eines neuen Falleingangsmanagements spürbar entlastet werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung führte in Kooperation mit fünf Bezirken (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick), der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport das Projekt „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ durch. Finanziert wurde es vom Land Berlin mit 295.000 Euro aus dem Programm „ServiceStadt Berlin“ zur Verwaltungsmodernisierung.

Es ergänzt die mit der Einführung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung eingeleitete Reform der Berliner Jugendhilfe und wird die Ergebnisse des Reformprozesses stabilisieren und verstetigen. Danach sollen alle jungen Menschen und deren Familien noch passgenauer, qualifizierter und kompetenter betreut werden. Die Regionalisierung der Jugendämter unterstützt eine stadtteilorientierte Sozialarbeit und befördert die Praxis einer bürgernahen Verwaltung.

Der Bericht kann unter www.berlin.de/imperia/md/content/sen-jugend/jugendpolitik/sozialraumorientierung/bericht_sro_jugendaemter.pdf heruntergeladen werden.

Donnerstag, 16. Juli 2009

Gerüchteküche oder reale Pläne?

Seit Wochen kursieren im Bezirksamt Papiere, die konkrete Schließungs-
und Kürzungspläne enthalten. Doch diese werden vom Amt geheim
gehalten, obwohl hinter dem Rücken der Einrichtungen bereits
Übernahmeverhandlungen mit freien Trägern laufen, ohne dass die
betroffenen Beschäftigten und Jugendlichen bzw. NutzerInnen der
Einrichtungen davon offiziell informiert werden.

Dabei kursiert unter anderem im Jugendbereich, dass:
neben dem Weinmeisterhaus der Klub ACUD und die JFE Schönwalder Str.,
geschlossen werden sollen,
das Alexanderplatzmanagment und das Spielmobil gestrichen werden,
das International geschlossen werden soll, inklusive Streichung von
zwei Stellen und Übertragung einer Stelle an die Oase.

Desweiteren ist angeblich geplant 800.000 Euro bei den freien Trägern
einzusparen.

Außerdem soll der Schillertreff geschlossen werden,
das Haus der Jugend, der Klub Ikarus, die Lynarstr. und der
Abenteuerspielplatz TELUX an freie Träger übertragen,
das A13 verlagert werden, inklusive Einsparung von anderthalb Stellen.

Insgesamt fallen bei der geplanten Stellenstreichung von 800.000 Euro
ca. 25-30 Stellen weg. Damit verlieren die Hälfte aller
SozialarbeiterInnen in Berlin Mitte, die zum Teil schon seit 20 Jahren
in den Einrichtungen arbeiten – ihre Stelle.

Wie weit diese Pläne realisierbar sind, liegt an uns. Nur wenn wir uns
gemeinsam wehren und die Proteste im ganzen Bezirk und berlinweit
vernetzen, können wir uns gegen den geplanten Flächenbrand durch die
Streichung von Sozial- und Jugendarbeit wehren!

Wir fordern zudem das Bezirksamt auf, endlich mit offenen Karten zu
spielen und alle Betroffenen von vorliegenden Plänen offen und ehrlich
zu informieren!

Anspruch und Wirklichkeit

Im Folgendem dokumentieren wir Auszüge aus dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG)die verdeutlichen gegen welche rechtlichen Grundlagen die Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes Mitte verstoßen. Rot hervorgehoben sind die expliziten Regelverstöße des Jugendamtes Mitte.

Z w e i t e r A b s c h n i t t
Allgemeine Jugendarbeit
§ 6
Aufgaben und Ziele der Jugendarbeit

(1) Die Jugendarbeit nach § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ermöglicht jungen Menschen die Entdeckung, Erprobung und Entfaltung ihrer persönlichen Fähigkeiten außerhalb von Familie, Schule und Arbeitswelt und fördert die eigenständigen Zusammenschlüsse von jungen Menschen. Sie soll junge Menschen befähigen, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu übernehmen.

(2) Die Jugendhilfebehörden sollen Orte und Räume zur individuellen Entwicklung bereitstellen und auf die Schaffung notwendiger Gemeinbedarfseinrichtungen hinwirken. Für Mädchen und junge Frauen sind zum Abbau von Benachteiligungen in ausreichendem Maße auch eigene Freiräume und Einrichtungen zu schaffen, in denen Selbständigkeit und Selbstverwirklichung entwickelt und gefördert werden können.

(3) Die außerschulische Jugendbildung im Rahmen der Jugendarbeit ist zugleich ein eigen-ständiger Teil des Berliner Bildungswesens und soll dazu beitragen,

1. gesellschaftliche und persönliche Auseinandersetzungen mit friedlichen Mitteln zu führen,
2. das Verhältnis des Menschen zur Natur und seine Stellung in der Natur zu verstehen,
3. Toleranz gegenüber anderen Weltanschauungen, Kulturen, Lebensformen und Glaubensbekenntnissen zu fördern und
4. überkommene Geschlechtsrollen in Frage zu stellen und die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern sowie
5. Offenheit und Akzeptanz gegenüber der Lebensweise aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität auszubilden und zu fördern.

(4) Die Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen, werden entsprechend der zunehmenden Verselbständigung junger Menschen und an das Lebensalter angepasst bereitgestellt und sollen so rechtzeitig zur Verfügung stehen, dass Maßnahmen der Jugendsozialarbeit und Hilfe zur Erziehung nur im nicht vermeidbaren Umfang erforderlich werden.


§ 8
Einrichtungen und Veranstaltungen der bezirklichen Jugendarbeit
Die Jugendämter betreiben, bieten an oder fördern insbesondere Jugendfreizeitstätten in ihren verschiedenen Ausprägungen, internationale und nationale Begegnungen, Ferienlager und andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Veranstaltungen der politischen Jugendbildung, der kulturellen und stadtteilorientierten Jugendarbeit sowie Veranstaltungen zur musischen, spielerischen und sportlichen Betätigung und Förderung der Jugend.


N e u n t e r A b s c h n i t t
Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
§ 41
Bezirkliche Jugendhilfeplanung

(1) Die Jugendämter sind zur Jugendhilfeplanung nach § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet. Sie sollen im Rahmen der Jugendhilfeplanung Schwerpunkte setzen und, falls es die Situation der jungen Menschen und ihrer Familien erfordert, Planungen für einzelne Wohngebiete oder einzelne Nutzergruppen in besonderen Problemlagen erstellen. Soweit erforderlich sollen gemeinsame Dienste und Einrichtungen mit den Jugendämtern benachbarter Bezirke geplant werden. Die Jugendhilfeplanung ist einmal in jeder Wahlperiode fortzuschreiben.

(2) Die bezirkliche Jugendhilfeplanung ist mit der Gesamtjugendhilfeplanung (§ 42) abzustimmen. Sie wird im Jugendhilfeausschuss beraten und in ihrem Maßnahmenteil (§ 80 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Sie ist die verbindliche Grundlage für die Verteilung der verfügbaren Haushaltsmittel.

(3) Der Bezirksverordnetenversammlung soll in regelmäßigen Abständen über die Situation der jungen Menschen im Bezirk, die Entwicklung der Jugendhilfe, geplante Veränderun-gen und die Umsetzung der Jugendhilfeplanung berichtet werden. Dabei sollen nach einer Erfolgskontrolle auch die Gründe für das Scheitern oder die Erfolglosigkeit von Vorhaben sowie hieraus zu ziehende Folgerungen dargelegt werden.

(4) Die Beteiligung der freien Jugendhilfe an der Jugendhilfeplanung soll unter Einbeziehung der Arbeitsgemeinschaften im Stadtteil (§ 4 Abs. 3 Nr. 4) nach den Maßgaben des § 4 Abs. 3 Nr. 1 und 3 frühzeitig durchgeführt werden. Dabei ist umfassend über Inhalte, Ziele und Verfahren der Planung zu informieren. Nicht anerkannte Verbände, Gruppen und Initiativen können beteiligt werden.


§ 43
Kinder- und jugendpolitische Leitlinien
Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus zu Beginn einer Wahlperiode seine kinder- und jugendpolitischen Leitlinien und die damit verbundenen politischen und fachlichen Zielsetzungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Dazu gibt der Landesjugendhilfeausschuss eine Stellungnahme ab, die dem Abgeordnetenhaus zugeleitet wird.


§ 45
Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung

(1) Im Rahmen der Planungsverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung durch Standardvorgaben darauf hinzuwirken, dass die Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe so ausgestattet werden, dass sie geeignet sind, ihr Leistungsziel zu erreichen.

(2) Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung hat darauf hinzuwirken, dass die der Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ein Höchstmaß an Wirksamkeit für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und diesem Gesetz erzielen können. Dazu ist nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Durch ständige Soll-Ist-Vergleiche sowie Einrichtung eines Verfahrens der Erfolgskontrolle ist für einen effizienten und effektiven Einsatz der Haushaltsmittel zu sorgen. Der nach § 79 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch angemessene Anteil für die Jugendarbeit hat mindestens 10 vom Hundert der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel zu betragen.

(3) Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung ist zu einer perspektivischen Personalbedarfsplanung verpflichtet. Dazu gehören auch die erforderlichen Maßnahmen zur langfristigen Absicherung der notwendigen Ausstattung mit geeignetem Fachpersonal. !!!!!!!!

(4) Bei erheblichen Bedarfsänderungen in einzelnen Leistungsbereichen der Bezirke koordiniert die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die erforderlichen Maßnahmen zu einem bereichs- und bezirksübergreifenden Personalausgleich. Sie stimmt diese Maßnahmen mit den Bezirken ab.

(5) Zum Zwecke der Sicherung der Gewährleistungsverpflichtung ist die für Jugend- und Familie zuständige Senatsverwaltung befugt, die für ein Fach- und Finanzcontrolling notwendigen Daten bei den Jugendämtern zu erheben. Das betrifft einzelfallbezogene Fach- und Kostendaten zur Hilfeleistung, wobei personenbezogene Angaben pseudonymisiert sein müssen.

§ 46
Sicherung des Raum- und Flächenbedarfs für die Jugendhilfe

(1) Die Bezirksämter haben nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung dafür zu sorgen, dass rechtzeitig die erforderlichen Standorte und Freiflächen für Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Sie sind in die Bereichsentwicklungsplanung einzubeziehen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzen.

(2) Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung setzt die Standards für den Flächenbedarf und die räumliche Gestaltung von Jugendhilfeeinrichtungen fest. Auf der Grundlage der Gesamtjugendhilfeplanung sind der Bestand und der Bedarf an sozialer Infrastruktur für die Jugendhilfe in Stadtentwicklungsplänen nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2731), das zuletzt durch Artikel IV des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 241) geändert worden ist, darzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Dienstag, 14. Juli 2009

Tagung des Jugendhilfeausschusses am 06.08.09

An alle Träger und Einrichtungen
der Kinder- und Jugendarbeit !!!!!!!!!!!!!!!!!!


Kommt mit Kind und Kegel sowie guten Aktionen
am 06.08.09 ab 17Uhr zur Parochialstrasse 3 (nähe U-Bahnhof Klosterstrasse).


WIDERSTANDMITTE

Straffen und stärken – Bezirksamt Mitte beschließt Eckwerte-Beschluss

Pressemitteilung Nr. 311/2009 vom 01.07.2009

Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 die Eckwerte für den Haushalt 2010/2011 beschlossen. Der Bezirk Mitte schafft damit den finanziellen Rahmen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2010/2011.

Mit dem Beschluss der Eckwerte für jede Abteilung will das Bezirksamt Stadtteilzentren stärken, die Angebotsstruktur straffen und Bildungsverbünde für lebenslanges Lernen gründen und weiter entwickeln. Dazu sollen Leuchttürme wie die Aktiven Zentren Müllerstraße und Turmstraße, der Bildungsverbund Gesundbrunnen oder der neue Bildungsverbund Schillerpark, die bezirkliche Zentralbibliothek in der Müllerstraße und wichtige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und langfristig gesichert werden.

Diese Ziele hat sich das Bezirksamt trotz der außerordentlich schwierigen Ausgangslage gesetzt. Mit der Zuweisung des Bezirksplafonds und der bezirklichen Globalsummen im April war schnell deutlich, dass das Bezirksamt einen erheblichen Handlungsbedarf von rd. Minus 42 Mio. € hatte.
Nach dem sich die Koalition im Abgeordnetenhaus auf eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Bezirke einigen konnte und ein Schuldentilgungsmoratorium beschlossen hatte, musste der Bezirk Mitte immer noch rd. 31 Mio. € auflösen (Siehe Tabelle in der Anlage). Dieser Aufgabe hat sich das Bezirksamt gestellt.

Ausgabeseitig hat der Bezirk Mitte 717.357.000 € zugewiesen bekommen.
Den größten Block von nicht oder nur mittelbar beeinflussbaren Ausgaben sind die Transferzahlungen von rd. 516 Mio. €. Die Ausgaben für Personal- und Sachausgaben umfassen nur 24,6 % des Gesamthaushaltes.
Der Handlungsbedarf von rd. 31 Mio. € konnte durch verschiedene Entscheidungen bei Personal- und Sachausgaben in Höhe von rd. 28 Mio. € aufgelöst werden. Derzeit wird das Bezirksamt noch einen Fehlbetrag von rd. 3 Mio. € mit weiteren Maßnahmen untersetzten müssen. Dieses wird in den nächsten Wochen noch geschehen.

Voraussetzung ist jedoch weiterhin die Entwicklung eines Konsolidierungskonzeptes, das in einer ersten Fassung mit der Senatsverwaltung für Finanzen Mitte August diskutiert werden soll. Zwei Drittel des Budgetierungsdefizits entstehen durch einen zu hohen Flächenerbrauch auch in den Schulen, die durch die zugewiesenen Mittel je Schüler/in nicht mehr finanziert werden können. Hier wird es darauf ankommen, Schulgebäude für schulische Zwecke aufzugeben und in einzelnen Schulen die Nutzung zu verdichten. In diesen Schulen könnten dann z.B. soziale Dienste des Jugendamtes einziehen oder Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche entstehen.
Das Bezirksamt wird in seinen Dienstgebäuden ebenfalls weiter verdichten um weitere Dienstgebäude, z.B. in der Grüntaler Straße aufgeben zu können.

Das Bezirksamt will die Schulstrukturreform auch dafür nutzen, in einem Verbund von Schule, Jugendhilfe und Soziales Stadteilzentren zu bilden oder weiter zu entwickeln. Hier sind auch die neu zu gründenden oder weiter zu entwickelnden Bildungsverbünde von besonderer Bedeutung. Dem Bezirksamt ist es in den zurückliegenden Monaten gelungen Drittmittel einzuwerben, mit denen alle diese Entwicklungsziele finanziert oder flankiert werden können. Das Bezirksamt ist daher zuversichtlich, dass es trotz der Kürzungen gelingen kann, die positive Entwicklung der Stadtteile weiter zu stärken.


2010 2011
Produktsummenbudget 458.826.717 € 465.512.328 €
Kalkulatorische Kosten -59.475.017 € -59.475.017 €
Zwischensumme 399.351.700 € 406.037.311 €
Leitlinie Lehr-/Lernmittel -3.340.331 € -3.563.639 €
Leitlinie Hochbau -12.271.238 € -12.271.238 €
Leitlinie Tiefbau -3.915.895 € -2.815.895 €
Leitlinie Ausbildungsmittel -1.890.100 € -1.890.100 €
Summe Leitlinien -21.417.564 € -20.540.872 €

Transferbudget HbL -93.903.526 € -96.357.887 €
Transferbudget Krahi -15.086.179 € -15.086.179 €
Transferbudget KraHi Jug -111.064 € -111.064 €
Transferbudget HzE -39.265.990 € -39.265.990 €
Transferbudget Kita -88.337.708 € -92.006.649 €
Transferbudget Tagespflege -3.292.574 € -3.292.574 €
Transferbudget PEP -1.387.818 € -1.408.639 €
Transferbudget KFA -6.143.892 € -6.328.209 €
Budget regionalisierte Unikate -1.147.455 € -1.147.455 €

Summe (Transfer-)Budgets außerhalb Normierung -248.676.206 € -255.004.646 €
Verbleibendes Produktsummenbudget 129.257.930 € 130.491.793 €
A 04 -1.925.335 € -1.925.335 €
A 05 -1.369.570 € -1.369.570 €
A 07 -1.430.373 € -1.430.373 €
A 08 -26.535.075 € -26.535.075 €
A 09 -8.280.032 € -8.280.032 €
Summe A 04 - 09 -39.540.385 € -39.540.385 €

Transfers T-Teil innerhalb Normierung -15.818.855 € -15.818.855 €
Hgr. 4 (ohne Fremdfinanzierungen) -105.340.960 € -105.340.960 €
Untersetzung (vorläufiger) Fehlbetrag 2008 -10.858.326 € -8.575.559 €


Vorläufiger Handlungsbedarf -42.300.596 € -38.783.966 €
Tilgungsmoratorium 10.858.326 € 8.575.559 €
Vorläufiger Handlungsbedarf -31.442.270 € -30.208.407 €

Der Bezirk Mitte: unverschuldet verschuldet! Transferleistungen sind keine Geldverschwendung


Pressemitteilung Nr. 307/2009 vom 26.06.2009

Mit Bezug auf kursierende Pressemeldungen, die den Sachverhalt falsch oder verkürzt darstellen, teilt der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Dr. Christian Hanke, mit:

„Ich weise den Vorwurf der Geldverschwendung in Mitte mit Entschiedenheit zurück.

Falsch ist, dass bei der Amtsübernahme im Jahr 2006 der Bezirk Mitte einen ausgeglichenen Haushalt gehabt haben soll.

Richtig ist, dass der Bezirk Mitte hoch verschuldet ist. Dies ist im Grundsatz das Ergebnis jahrelang fehlender, ausreichender Finanzausgleiche durch den Senat. Zugleich sind die Ausgaben für Transferleistungen im Bezirk kontinuierlich gestiegen.Diese Steigerungen wurden nicht durch den Bezirk verursacht, Auslöser dafür sind u.a. Gesetzesänderungen zu Hartz IV oder zum Wohngeld. Gleichzeitig sieht sich der Bezirk mit den Folgen der globalen Wirtschaftskrise konfrontiert.
Die entstandenen Finanzlücken können leider nicht allein durch den Bezirk ausgeglichen werden, ohne die vielen freiwilligen, aber notwendigen Angebote, die der Bezirk aufgrund sozial- und bildungspolitischer Entscheidungen leistet, kritisch zu überprüfen.

“Die Zahlen zur Entwicklung des Bezirkshaushaltes seit der Bezirksfusion:

Haushaltsjahr Schuldenstand €
2001 + 6.575.006,81
2002 -13.874.470,31
2003 -23.238.372,06
2004 -16.391.023,39
2005 -13.922.479,89
2006 -10.088.020,68
2007 -11.768.920,76
2008 -19.434.584,66

Sind Sie ein Geldverschwender, Herr Bürgermeister?

Mitte hoch verschuldet: Schulen und Jugend-Klubs bald dicht


Jahrelang hat der Bezirk Mitte unter Bürgermeister Christian Hanke (SPD) trotz leerer Kasse Geld ausgegeben. Jetzt kommt die Quittung. Nächsten Dienstag soll das bislang härteste Sparprogramm seit der Wende beschlossen werden. Kinder, Jugendliche und Senioren sind besonders davon betroffen.


Die Zahlen sind eindeutig. Unter Ex-Bürgermeister Joachim Zeller (CDU) hatte Mitte bis zum Jahre 2006 immer einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Dann kam Christian Hanke (SPD). Unter ihm wurden bis jetzt so genannte Altschulden von 19,3 Millionen Euro angehäuft. Im Bezirksamt heißt es, die Kontrolle der Finanzen funktioniere seitdem nicht mehr richtig. Ist Hanke etwa ein Geldverschwender? Der Bürgermeister zum KURIER: "Nein. Wir haben zum Beispiel unsere Schwerpunkte in Schule und Bildung gelegt."

Dabei jedoch offenbar an der falschen Stelle. Schulstadträtin Dagmar Hänisch räumt ein: "Wir haben mehr Schulflächen als andere Bezirke." Vor der Schließung stehen jetzt u. a. die Schulstandorte Turmstraße 86, Pankstraße 70. Die Grips- und Fritzlar-Homberg-Grundschule sollen fusionieren. Finanzstadtrat Rainer-Maria Fritsch (Linke): "Bis zu 20 Jugendprojekte, drei Senioreneinrichtungen und drei Bibliotheken stehen ebenfalls auf der Streichliste."

05.06.2009

Bezirksamt Mitte erlässt Haushaltssperre


Pressemitteilung Nr. 216/2009 vom 14.05.2009

Das Bezirksamt Mitte hat auf Vorlage des Bezirksstadtrats für Jugend und Finanzen am 05. Mai 2009 eine ab sofort gültige Haushaltssperre erlassen.

Es dürfen vom Bezirksamt nur noch die unbedingt notwendigen Ausgaben geleistet werden, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, gesetzliche Aufgaben und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, Bauvorhaben weiterzuführen und eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Alle Bereiche sind gezwungen, ihre Tätigkeiten und Maßnahmen einer strengen Prüfung zu unterziehen, ob ihre Entscheidungen sachlich absolut notwendig und zeitlich unaufschiebbar sind.
Nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II stehenden Vorhaben sind davon ausgenommen.

Hintergrund für diese Entscheidung ist das schlechte Jahresabschlussergebnis für das Jahr 2008, in dem der Bezirk Mitte einen isolierten (ohne Vorträge aus Vorjahren) Fehlbetrag von rd. 7,7 Mio. € erzielt hat, der maßgeblich auf die Nichterstattung von Mehrausgaben im Bereich der Hilfen in besonderen Lebenslagen und der Hilfen zur Erziehung durch den Senat zurückzuführen ist.

Die Analyse der aktuellen Haushaltsdaten für das Jahr 2009 weist erneut auf Besorgnis erregende Ausgabenentwicklungen vor allem im Bereich der Transferausgaben hin bei gleichzeitig erheblichem Rückgang der Einnahmen.