Mittwoch, 17. Februar 2010

Kommentar zur Bezirksaufsicht

Entscheidend im Schreiben der Bezirksaufsicht ist der letzte Absatz. Ein bezirklicher Haushaltsplan, der den mindestens 10%-Anteil Jugendarbeit an der Gesamtjugendhilfe nicht erfüllt, ist ohne wenn und aber rechtswidrig und somit „ein Fall“ für die Bezirksaufsicht.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund betonte Senator Dr. Nußbaum bei der vom Widerstand Berlin durchgeführten Veranstaltung vom 16.02.2010 im Jugendclub „Feuerwache“, dass die für die Jugendarbeit von seiner Verwaltung an die Bezirke zugewiesenen Mittel zweckgebunden seien. Er nannte auch Zahlen aus einer Liste, die ihm seine Verwaltung vorbereitet hatte. Nach dieser Liste erhält der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Jugendarbeit in den Jahren 2010/2011 pro Jahr Netto (ohne kalkulatorische Kosten) 8.494.863 €. Der Bezirk Mitte erhält für diese Jahre jeweils Netto 10.791.595 €.

Das Bezirksamt Mitte „erlaubte“ bislang dem Jugendhilfeausschuss die Jugendarbeit im Jahr 2010 nur mit 4.680.500 € zu fördern. Ein klarer Fall für die Bezirksaufsicht. Die Senatoren Dr. Körting und Dr. Nußbaum haben viel zu ermitteln.

Dann wollen wir die Herren mal dazu ermuntern!!!

1 Kommentar:

  1. Ergebnisse der Fragerunde mit Herrn Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum
    am 16.02.2010 im Jugendklub „Feuerwache“, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
    Ein offenes Bündnis von KollegInnen aus der Kinder – und Jugendarbeit, von Jugendlichen, von engagierten BürgerInnen, unterstützt von ver.di und anderen stellte die gegenwärtige Situation der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin am Beispiel von Friedrichshain-Kreuzberg dar mit folgenden Forderungen.

    Wir forden ein Erhaltungskonzept für die Kinder-und Jugendarbeit nach §11 KJHG

    Hauptforderung

    ist die abgesicherte, verbindlich festgeschriebene und ausfinanzierte Kinder- und Jugendarbeit nach §11 im Land Berlin und verbindlich für die Bezirke unter Einhaltung der berlinweiten Mindeststandards zur personellen und sächlichen Ausstattung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Beschluss: LJHA vom 14.04.2004)

    -die finanzielle Umsetzung der im AG KJHG §45 Absatz 2 als Mindestaufwand von 10 % der Jugendhilfemittel für die Kinder- und Jugendarbeit
    -den Abschluss von Leistungsverträgen für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen über 5 Jahre, jedoch nicht unter 3 Jahren
    -den Erhalt der Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendarbeit an einem eigenen Ort, mit eigenem Bildungsbegriff, unabhängig von Schule
    -den Erhalt der Trägervielfalt in freier und kommunaler Trägerschaft
    -die Abschaffung der KLR für die offene Kinder- und Jugendarbeit unter der Voraussetzung dass die Hauptforderung und ihre Unterpunkte erfüllt sind.
    Herr Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum informierte:

    -die Zuweisungen für die Kinder- und Jugendarbeit sind im Zeitraum von 2006 bis 2010 in Berlin um ca. 10 Millionen € gestiegen:
    zum Vergleich: 2006 Zuweisung in Höhe von 63,50 Millionen €

    2010 Zuweisung in Höhe von 73,18 Millionen €

    Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stiegen die zweckgebundenen Zuweisungen für die Kinder- und Jugendarbeit im selben Zeitraum um 1,4 Millionen €

    auf 6,6 Millionen €

    die Angebotsstunden „Kinder- und Jugendarbeit“ stiegen um 331.000 und erhöhten sich somit um 19,7 %

    -bei einer gegenwärtigen Gesamtverschuldung des Landes Berlin von 5, 6 Milliarden € machte Herr Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum darauf aufmerksam, dass es notwendig sei, zu klären, wie die für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellten finanziellen Mittel bei den Kindern und Jugendlichen ankommen und dass Investition auch Investition in Personal bedeutet
    -es wäre zu überlegen, ob man diese Zuweisungen nicht aus dem Finanzbudget des Senats herauslösen, sie also unabhängig von der Globalsummenzuweisung für die Bezirke bereitstellen kann

    und sagte zu, folgende Punkte zu klären:

    -die Parameter der Kosten- und Leistungsrechnung für das Produkt „Kinder- und Jugendarbeit“ differenzierter zu betrachten
    die berlinweiten Mindeststandards zur personellen und sächlichen Ausstattung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (Beschluss: LJHA vom 14.04.2004) einzubeziehen
    -Transparenz zu gewährleisten und zu schauen, welches Geld tatsächlich für die Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken ankommt
    -die Möglichkeit zu prüfen, ob die Leistungsverträge mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit über die Dauer der Bezirkshaushalte hinaus für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren sichergestellt werden können.
    Herr Finanzsenator Dr. Ulrich Nussbaum bat darum, bezüglich der Ergebnisse in ein bis zwei Monaten mit ihm Kontakt aufzunehmen.

    Berlin, 17.02.2010

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